Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten · Abschnitt 6
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3241 - 3244; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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